Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung handhabt das so.
Grundprinzip unseres Erbrechts ist das Prinzip des Vonselbsterwerbs gemäß § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (Universalsukzession), wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes automatisch auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht.
Nein.
Ziel war es, die erneuerbaren Energien, die sich damals noch nicht selbst tragen konnten, über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren. Diese Aufgabe wurde erfüllt, weshalb die Vergütungssätze heute deutlich niedriger ausfallen als in der Anfangszeit.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien haben wir uns wie folgt verständigt „die 2020er Jahre (…) zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur (zu) machen.