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Lisa Badum
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Frage von Matthias W. •

Warum bekomme ich als Betreiber einer privaten PV-Anlage bei Netzeinspeisung so wenig vergütet?

Sehr geehrte Frau Badum,
ich bin stolzer Besitzer einer neuen PV-Anlage. Entgegen der Prognosen des Installateurs produziert die Anlage erfreulicherweise zum gegenwärtigen Zeitraum so viel Strom, das fast 50% eingespeist wird. Trotzdem wird durch das Energiemanagement Strom vom Netzbetreiber bezogen. Dieses ist auch notwendig.Ich soll 8,2 Ct/kWh bekommen(Tendenz sinkend) und muss aber je nach Anbieter 30 - 40 Ct/kWh (Tendenz steigend) bezahlen. Ich persönlich finde das nicht fair um den den Ausbau erneuerbarer Energien voran zu treiben. Stattdessen importieren wir Atomstrom aus den Nachbarländern.

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Einspeisevergütung wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Betreiber*innen von Erneuerbare-Energie-Anlagen erhalten sie für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz. Bei der Photovoltaik wird überschüssiger, selbst erzeugter Solarstrom eingespeist. Jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird über 20 Jahre hinweg garantiert vergütet.

 Ziel war es, die erneuerbaren Energien, die sich damals noch nicht selbst tragen konnten, über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren. Diese Aufgabe wurde erfüllt, weshalb die Vergütungssätze heute deutlich niedriger ausfallen als in der Anfangszeit. 

Abgesehen davon gibt es mehrere Gründe, warum die Einspeisevergütung für private PV-Anlagen bei Netzeinspeisung relativ gering ist.

  1. Die Einspeisevergütung wird jährlich angepasst und sinkt tendenziell, da die Kosten für PV-Anlagen in den letzten Jahren deutlich gesunken sind. Das ist ein sehr erfreulicher Grund, denn PV-Anlagen tragen massiv zur Energiewende bei. Für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung beispielsweise 7,39 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp bei Volleinspeisung.
  2. Bei der Einspeisevergütung wird nicht zwischen Eigen- und Netzeinspeisung unterschieden. Auch wenn der Strom direkt ins Netz eingespeist wird, ist die Vergütung relativ gering, da die Kosten für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Abrechnung vom Betreiber getragen werden müssen.
  3. Für größere PV-Anlagen ab 100 kW ist die Direktvermarktung vorgeschrieben. Hier ist die Vergütung meist höher als die EEG-Vergütung, aber für kleine Anlagen gibt es noch wenige Anbieter.

Auch wenn die Einspeisevergütung gesunken ist, lohnt sich eine PV-Anlage für viele Hausbesitzer*innen. Die Vorteile einer PV-Anlage überwiegen durch die Stromkosteneinsparungen, die Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen und die Förderung durch den Staat.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist das Kernelement des Klimaschutzes. Maßnahmen wie die EEG-Novelle zeigen uns: Es tut sich etwas.

In meiner täglichen Arbeit setze ich mich für unterstützende Rahmenbedingungen und die rasche Umsetzung wirksamer Maßnahmen ein.

Mit besten Grüßen

Lisa Badum

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