soweit mir das als Parlamentarierin bekannt ist, die nicht Mitglied der Bundesregierung ist, setzt sich die Bundesregierung seit Anbeginn des Konfliktes mit den Konfliktparteien und in bilateralen Gesprächen mit Staats- und Regierungschefs anderer Staaten permanent für politische, diplomatische Friedenslösungen ein.
Bis heute hat China den Angriffskrieg Russlands nicht als solchen bezeichnet und bleibt hinter den selbst erweckten Erwartungen weit zurück. Gegenwärtig hat China noch ein Interesse daran, den Krieg in der Ukraine weiterlaufen zu lassen, weil er in der hegemonialen Auseinandersetzung mit den USA wichtige Ressourcen der USA in Europa bindet.
Prinzipiell können wir uns als SPD mehr direkte Beteiligung, auch auf Bundesebene vorstellen. Allerdings lässt dies die Verfassung in der derzeitigen Form nur in absoluten Ausnahmefällen die Verfassung betreffend zu.
Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie an die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze anknüpfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist rechtlich ein einvernehmliches Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus aber nicht verwehrt.