Ich sehe hier die jeweiligen Landesregierungen, die 2G eingeführt haben, in der Pflicht, die Regelungen und ihre Auslegung klar und deutlich zu kommunizieren um niemanden ungewollt auszugrenzen.
Rechtlich sind die Vorgaben in den einzelnen Ländern etwas unterschiedlich, weshalb sich die Frage stellt, aus welchem Bundesland Sie kommen?
Ob es Ausnahmen bei der 2G-Regel gibt hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Bundeslandes ab. Wegen des Infektionsrisikos kann es grundsätzlich sinnvoll sein, alle Ungeimpften von 2G-Veranstaltungen auszuschließen.
Ich stehe für Transparenz und werde keine Zeit für bezahlte Nebentätigkeiten haben.
Wir raten Ihnen dringend, sich mit Ihrem Arzt darüber zu unterhalten. Phobien dieser Art sind behandelbar - und Impfungen, nicht nur gegen Covid-19, können Leben retten.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.