Wie stellen Sie sicher, dass Menschen mit belegbarer medizinischer Kontraindikation gegen eine Coronaimpfung an Orten mit einer 2G Regel nicht diskriminiert werden?
Sehr geehrter Herr Ullmann,
die Frage beruht auf einer unschönen Erfahrung, die ich aufgrund meiner chronischen Krankheit leider machen musste: Ich hatte vor, in ein Cafe zu gehen, welches eine 2G Regelung im Innenbereich hat. Dort wurde ich trotz einem negativen Schnelltestergebnis und einem ärztlichen Attest dazu aufgefordert, mich in den Außenbereich zu setzen. In die Kälte ausgewiesen und derartig bloßgestellt zu werden, war eine Erfahrung, die ich nicht nochmal erleben möchte.
2G Regeln finde ich gut und wichtig – gerade für immunsupprimierte Menschen, die ohnehin einer größeren Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind – aber sie dürfen kein Grund für die Diskriminierung von Personen mit medizinischer Kontraindikation (Behandlung mit Chemotherapeutikum) sein.
Wie gedenken Sie, derartige Situationen in Zukunft zu verhindern?
Sehr geehrter Herr K.,
das ist eine traurige und bedauerliche Erfahrung und ich wünschte mir, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt. Rechtlich sind die Vorgaben in den einzelnen Ländern etwas unterschiedlich, weshalb sich die Frage stellt, aus welchem Bundesland Sie kommen?
Mit den besten Grüßen
Andrew Ullmann