Wie möchten Sie sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund einer belegbaren medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können, bei einer 2G Regel nicht diskriminiert werden?
Sehr geehrter Herr Rüddel,
die Frage beruht auf einer unschönen Erfahrung, die ich aufgrund meiner chronischen Krankheit leider machen musste: Ich hatte vor, in ein Cafe zu gehen, welches eine 2G Regelung im Innenbereich hat. Dort wurde ich trotz einem negativen Schnelltestergebnis und einem ärztlichen Attest dazu aufgefordert, mich in den Außenbereich zu setzen. In die Kälte ausgewiesen und derartig bloßgestellt zu werden, war eine Erfahrung, die ich nicht nochmal erleben möchte.
2G Regeln finde ich gut und wichtig – gerade für immunsupprimierte Menschen, die ohnehin einer größeren Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind – aber sie dürfen kein Grund für die Diskriminierung von Personen mit medizinischer Kontraindikation (Behandlung mit Chemotherapeutikum) sein.
Wie gedenken Sie, derartige Situationen in Zukunft zu verhindern?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ob es Ausnahmen bei der 2G-Regel gibt hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Bundeslandes ab. Wegen des Infektionsrisikos kann es grundsätzlich sinnvoll sein, alle Ungeimpften von 2G-Veranstaltungen auszuschließen. Insbesondere da Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, selbst einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB