Gilt eine diagnostizierte Angststörung als Grund für eine medizinisch nicht mögliche Corona-Impfung?
Sehr geehrte Abgeordnete,
bereits seit meiner Kindheit leide ich an einer ausgeprägten Angststörung im Bezug auf ärztliche Behandlungen und Eingriffe. Diese sind inzwischen auch von Ärzten diagnostiziert. Ich bin alleinerziehende in Vollzeitausbildung, kann mir also die kostenpflichtigen Schnelltests auf Dauer nicht leisten. Auch wird mir bei einer Coronainfektion kein Entgelt mehr gezahlt. So ein Einkommensverlust ist in meiner Situation nicht tragbar.Daher möchte ich Sie um eine Aussage über meine Situation bitten. Ich kann bisher keine Regelungen für Menschen in meiner Situation finden. Dass diese durchaus sehr belastende und reale Erkrankung überhaupt nicht thematisiert wird obwohl sie viele Menschen betrifft finde ich besorgniserregend.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrte Frau F.
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Derzeit gibt es keine allgemeine Impfpflicht, insofern auch keine Ausnahmeregelungen für Menschen mit diagnostizierter Trypanophobie. Damit sich möglichst viele Menschen möglichst häufigen testen lassen und somit einer unbewussten Weitergabe des Virus vorzubeugen, hat die Ampelkoalition die kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt. Zudem muss ihr Arbeitgeber mindestens zwei Schnelltests pro Woche anbieten.
Wir raten Ihnen dringend, sich mit Ihrem Arzt darüber zu unterhalten. Phobien dieser Art sind behandelbar - und Impfungen, nicht nur gegen Covid-19, können Leben retten.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt