Bundestag - Fragen & Antworten

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von Dagmar Schmidt
SPD
• 29.11.2021

Die 3-G Regelung soll dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten.

Portrait von Michael Hennrich
Antwort von Michael Hennrich
CDU
• 22.11.2021

Insgesamt erscheinen mir die Werte als Warn- und Handlungsstufen aber durchaus geeignet und wir sollten diese ernst nehmen. Wir sollten bei der aktuellen Debatte ebenfalls nicht vergessen, dass immer noch viele Patienten aus anderen Gründen akut behandelt werden müssen.

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