"3-G" am Arbeitsplatz bedeutet doch faktisch für viele "Testverweigerer" ein Berufsverbot? Lasst sich abschätzen, wie viele davon betroffen sind?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die 3-G Regelung soll dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern. Weigert sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann als letzte Konsequenz eine Kündigung in Betracht kommen. Ich gehe jedoch davon aus, dass nur sehr wenige Menschen sich nicht an die 3-G Regelung halten wollen. Eine Prognose hierrüber liegt mir jedoch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB