Es gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie die Einreiseverordnung. Die Ukraine ist jedoch kein Hochrisikogebiet mehr.
Selbstverständlich galten und gelten auch für Geflüchtete dieselben Abstands- und Hygieneregeln wie für alle anderen hier lebenden Menschen
Selbstverständlich gelten dann auch die selben Regeln wie für alle anderen auch.
Dieses völkerrechtswidrige und menschenverachtende Vorgehen ist durch nichts und niemanden zu rechtfertigen.
Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden unter anderem freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten.
die Ukraine benötigt schwere Waffen, um ihr Selbstverteidigungsrecht gegen die russische Invasion verwirklichen zu können