Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 19.04.2022

Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Rückfrage vom 25.03.2022 ausgeführt hatte, binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit i.d.R. nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger

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