Ist es tatsächlich Ihr Ernst, dass der Leiter des Bundesministeriums der Finanzen, Christian Lindner, eine glasklare Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) um fast ein Jahr verschleppen darf?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Sie schrieben mir Folgendes: "Erst durch die Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofes im Bundessteuerblatt Teil II werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden."
DAMIT WEICHEN SIE MEINER FRAGE AUS! Es geht hier überhaupt nicht um vergleichbare Fälle, sondern exakt um den Fall, den der Bundesfinanzhof bereits am 1.7.2021 (!) abgeurteilt hat. Es geht hier um die Fehlentscheidung des Bundesministerium der Finanzen (BMF) in der Causa HEWLETT PACKARD (Unternehmensaufspaltung /-abtrennung). Bereits 2015, also vor mehr als 6 (!) Jahren, wurden mehrere Tausend Aktionäre durch ein sachlich falsches BMF-Schreiben geschädigt (Oberster Dienstherr des BMF ist heute Ihr Parteikollege Christian Lindner). Im Laufe der Jahre haben sich 7 (!) Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof (BFH VIII R/19, Urteil v. 1.7.21) mit dem Fall beschäftigt und sich glasklar gegen das BMF gestellt.
Mit freundlichem Grüßen
Sehr geehrter Herr. W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage. Mit Blick auf meine grundsätzliche Position zu dem Thema verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort auf Ihre hier gestellte Frage vom 30.12.2021.
Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Rückfrage vom 25.03.2022 ausgeführt hatte, binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit i.d.R. nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Deswegen ist eine Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II wichtig. Denn damit werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidung - in diesem Fall vor dem Hintergrund des Urteils vom 01.07.2021 - auch künftig einheitlich zu berücksichtigen und entsprechend anzuwenden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB