Frage von Dieter F. • 17.11.2024
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Frage von Anke M. • 17.11.2024
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Frage von Erdem Ç. • 16.11.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.11.2024
Die Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen muss keinem deutschen Amt gemeldet werden, entsprechend auch nicht Ihrer Personalstelle. Sie sind ja weiterhin deutscher Beamter.
Frage von Bernhard M. • 16.11.2024
Antwort ausstehend von Thomas Heilmann CDU