Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Bernhard M. •

Wie soll ich nach einer Polizeikontrolle Schadenersatzansprüche gegen den Staat durchsetzen, wenn Ihre Fraktion verhindert, dass ich eine Kontrollquittung bekomme?

Beispiel: Ich fahre mit der U Bahn zum Alexanderplatz in Berlin. Dort werde ich kontrolliert. Die Polizei handelt schnell und rechtmäßig. Die Kontrolle dauert nur eine Minute. Trotzdem verpasse ich wegen der Kontrolle die S Bahn, mit der ich weiter zum Hauptbahnhof fahren wollte. Die nächste S Bahn fährt erst 5 Minuten später. Der ICE nach Stuttgart fährt pünktlich vom Hauptbahnhof los. Als ich ankomme, sehe ich ihn noch wegfahren. Wegen der Zugbindung wird meine ICE Fahrkarte ungültig. Ich muss erneut bezahlen, um mir eine Fahrkarte für den nächsten ICE zu kaufen. Die Mehrkosten will ich ersetzt haben. Wie beweise ich, ohne Kontrollquittung, dass ich den ICE nur wegen der Polizeikontrolle verpasst habe?

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich mit Schadensersatzansprüchen infolge von Polizeikontrollen auseinandersetzen.

Leider erschließt sich mir Ihre Frage nicht richtig. Solange die Polizei, wie Sie in Ihrem konstruierten Fall annehmen, rechtskonform handelt, bestehen sowieso keine Schadensersatzansprüche nach der Kontrolle, auch wenn Sie dadurch Ihren Zug verpassen o.ä.: Denn solche verdachtsunabhängigen Kontrollen sind an Bahnhöfen grundsätzlich immer möglich, sollten also (gerade da im rechtskonformen durchgeführten Fall kurzweilig) von Reisenden in Ihre Zeitplanung eingepreist werden. Anspruch auf Schadensersatz bestünde nur, wenn die Kontrolle rechtswidrig ist. Also zum Beispiel, wenn die Kontrolle von Seiten der Polizei unnötig und bewusst in die Länge gezogen wird (und sie daher Ihren Zug verpassen). Das liegt aber sogar in Ihrem sehr konstruierten Fall nicht vor - Sie schreiben, die Polizei handele schnell.

An dieser rechtlichen Fragestellung würde die Existenz einer Kontrollquittung nichts grundlegendes ändern - nach rechtswidrigen Kontrollen besteht schon jetzt Anspruch auf Schadensersatz. Zudem möchte ich betonen, dass die Novellierung des Bundespolizeigesetzes nicht von der CDU/CSU-Fraktion blockiert wird, sondern seit März d.J. im Innenausschuss liegt, weil sie die Koalition nicht einig wurde - nun ist es so gut wie sicher, dass der Gesetzesentwurf den Bundestag nicht vor dem Ende der Wahlperiode passieren wird, da dieses Vorhaben keines mit hoher Priorität ist. Schuld daran tragen also die Ampel-Fraktionen, nicht die CDU/CSU.

Ihnen wünsche ich eine frohe Weihnacht und ein glückliches und gesundes Neues Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann

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