
In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.

Die Beamtenversorgung – und somit das Pensionssystem - fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).


Es gab im Bundestag keine Abstimmung zum WHO-Pandemievertrag. Es gab am 16. Mai nachmittags eine Abstimmung zu einem kurzfristig aufgesetzten Antrag der AfD zu dem Thema, wobei in dem Antrag wichtige Fragen - etwa Kritik an der privaten Finanzierung der WHO - fehlten.

Es geht uns darum, dass die Beschäftigten zusammen mit ihren Arbeitgebern individuellere Arbeitszeiten vereinbaren können, als das bisher zulässig ist.