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Hubertus Heil
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Frage von Rainer M. •

Ich warte immer noch auf eine Rentenreform, in der alle einzahlen, auch Beamte, Politiker, Selbständige. Wieso passiert das nicht?

Rentenniveau 48% vs. Beamte nach 40 Dienstjahren über 70% . Wie kann das sein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich habe großes Verständnis für Ihr Anliegen. Aus diesem Grund bin sehr froh, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine Altersvorsorgepflicht für alle neuen Selbstständigen einzuführen. Dabei haben wir Personen im Blick, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen. Dies gilt derzeit für die meisten selbstständig Tätigen, denn nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind heute schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (z. B. Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen). Mit einer Altersvorsorgepflicht könnten wir heute bestehende Sicherungslücken für die Betroffenen schließen. 

In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung. Je nach konkreter Ausgestaltung die Einbeziehung aller Personen in die gesetzliche Rentenversicherung zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der Rentenkasse führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Renten- und Rehabilitationsansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. 

Hinzuweisen ist zudem auf einen Aspekt, der bei der Diskussion nicht übersehen werden sollte: Zwar spricht insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einiges für eine Einbeziehung der Beamt*innen, Abgeordneten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass es künftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr, zudem immer älter werdende Leistungsbezieher*innen geben wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.

Soweit Sie das sogenannte Rentenniveau und den (Höchst-)Ruhegehaltssatz der Beamtenversorgung gegenüberstellen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Beamtenversorgung nicht sachgerecht ist. Es handelt sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar sind. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung (erste Säule der Altersvorsorge), die Beamtenversorgung deckt hingegen zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung als zweite Säule ab (Bifunktionalität der Versorgung). Es ist daher systemimmanent, dass höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung häufiger vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Im Übrigen bedeutet ein Rentenniveau von 48 Prozent nicht, dass 48 Prozent des letzten Entgelts als Rente ausgezahlt würden. Es handelt sich vielmehr um eine standardisierte Kennzahl und heißt einfach ausgedrückt nichts anderes, als dass die Renten künftig weiterhin grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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