Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Knut Gerschau | FDP | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Jan-Niclas Gesenhues | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Anikó Glogowski-Merten | FDP | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Hannes Gnauck | AfD | 57 - Uckermark - Barnim I | Nicht beteiligt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE. | 220 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Nicht beteiligt | |
Christian Görke | DIE LINKE. | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Nicht beteiligt | |
Fabian Gramling | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt | |
Armin Grau | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dagegen gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Nicht beteiligt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Dagegen gestimmt |
Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.
Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.
Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.
Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.
Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.
Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.
Im Dezember kritisierte Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte. Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden“ müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.