Einigungsvorschlag zum Bürgergeld-Gesetz

Nach einem im Bundestag angenommenen Gesetzentwurf zum Bürgergeld hatte der Bundesrat seine Zustimmung verwehrt. Nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde nun über die vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt. Diese enthält einige inhaltliche Änderungen an dem Gesetzentwurf.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).

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Dafür gestimmt
557
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
2
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Anne KönigAnne KönigCDU/CSU126 - Borken II Nicht beteiligt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.Chantal KopfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE.71 - Anhalt Nicht beteiligt
Simona KoßSimona KoßSPD59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Laura KraftLaura KraftBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Philip KrämerPhilip KrämerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Dunja KreiserDunja KreiserSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Martin KröberMartin KröberSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael KruseMichael KruseFDP Dafür gestimmt
Portrait von Tilman KubanTilman KubanCDU/CSU47 - Hannover-Land II Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt
Bürgergeld (Symbolbild)

Zum wiederholten Mal wurde im Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz, abgestimmt  wenn auch in anderer Form. Hier geht es zur ersten namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf. Zuletzt war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar angenommen worden, doch später durch den Bundesrat vorerst gestoppt worden. Da es sich beim Bürgergeld-Gesetz um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, muss auch die Mehrheit des Bundesrates den Entwurf annehmen.  Im Bundesrat hatte die Union, welche die stärkste Kraft des Bundesrates darstellt, gegen den Entwurf gestimmt. Daraufhin trat der Vermittlungsausschuss zusammen. Dieser besteht aus 16 Abgeordneten des Bundestags sowie 16 Bundesratsmitgliedern und hat zur Aufgabe, einen Kompromiss zu erarbeiten. Eine Einigung wurde in Form einer Beschlussempfehlung an den Bundestag übergeben, über welche nun namentlich abgestimmt wurde.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein sechsmonatiger Zeitraum als sogenannte "Vertrauenszeit" geplant. Das heißt, dass keine Leistungskürzungen erfolgen können, auch wenn Empfänger:innen nicht alle ihrer Pflichten erbringen. Diese fällt nun weg. Folglich sollen die Sanktionen von Beginn an möglich sein. Es soll Leistungskürzungen von maximal 30% geben. Auch in Bezug auf die Karenzzeit werden die Regelungen für Bezieher:innen strenger. Diese soll um ein Jahr verkürzt werden und damit nur noch ein Jahr dauern. In dieser Zeit wird von einer Prüfung der Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens abgesehen.

Die Höhe des Schonvermögens wird auf 40.000 Euro heruntergesetzt und alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen höchstens 15.000 Euro behalten. Unter dem Schonvermögen, oder auch Freibetrag, versteht man ein Geldvermögen, ein Fahrzeug oder eine Immobilie, die von Bürgergeld-Bezieher:innen nicht direkt aufgebraucht werden müssen. Obwohl eine Person ein bestimmtes Vermögen besitzt, kann diese dann innerhalb der oben erwähnten Karenzzeit Bürgergeld beziehen.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).