Einigungsvorschlag zum Bürgergeld-Gesetz

Nach einem im Bundestag angenommenen Gesetzentwurf zum Bürgergeld hatte der Bundesrat seine Zustimmung verwehrt. Nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde nun über die vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt. Diese enthält einige inhaltliche Änderungen an dem Gesetzentwurf.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).

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Dafür gestimmt
557
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
2
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD231 - Straubing Nicht beteiligt
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin MichelKathrin MichelSPD156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE. Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE. Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD Dafür gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU Dafür gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU Dafür gestimmt
Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Bürgergeld (Symbolbild)

Zum wiederholten Mal wurde im Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz, abgestimmt  wenn auch in anderer Form. Hier geht es zur ersten namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf. Zuletzt war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar angenommen worden, doch später durch den Bundesrat vorerst gestoppt worden. Da es sich beim Bürgergeld-Gesetz um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, muss auch die Mehrheit des Bundesrates den Entwurf annehmen.  Im Bundesrat hatte die Union, welche die stärkste Kraft des Bundesrates darstellt, gegen den Entwurf gestimmt. Daraufhin trat der Vermittlungsausschuss zusammen. Dieser besteht aus 16 Abgeordneten des Bundestags sowie 16 Bundesratsmitgliedern und hat zur Aufgabe, einen Kompromiss zu erarbeiten. Eine Einigung wurde in Form einer Beschlussempfehlung an den Bundestag übergeben, über welche nun namentlich abgestimmt wurde.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein sechsmonatiger Zeitraum als sogenannte "Vertrauenszeit" geplant. Das heißt, dass keine Leistungskürzungen erfolgen können, auch wenn Empfänger:innen nicht alle ihrer Pflichten erbringen. Diese fällt nun weg. Folglich sollen die Sanktionen von Beginn an möglich sein. Es soll Leistungskürzungen von maximal 30% geben. Auch in Bezug auf die Karenzzeit werden die Regelungen für Bezieher:innen strenger. Diese soll um ein Jahr verkürzt werden und damit nur noch ein Jahr dauern. In dieser Zeit wird von einer Prüfung der Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens abgesehen.

Die Höhe des Schonvermögens wird auf 40.000 Euro heruntergesetzt und alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen höchstens 15.000 Euro behalten. Unter dem Schonvermögen, oder auch Freibetrag, versteht man ein Geldvermögen, ein Fahrzeug oder eine Immobilie, die von Bürgergeld-Bezieher:innen nicht direkt aufgebraucht werden müssen. Obwohl eine Person ein bestimmtes Vermögen besitzt, kann diese dann innerhalb der oben erwähnten Karenzzeit Bürgergeld beziehen.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).