Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Mareike Lotte Wulf | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Joachim Wundrak | AfD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Gülistan Yüksel | SPD | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Kay-Uwe Ziegler | AfD | 71 - Anhalt | Dagegen gestimmt | |
Paul Ziemiak | CDU/CSU | 150 - Märkischer Kreis II | Nicht beteiligt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Jens Zimmermann | SPD | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Nicolas Zippelius | CDU/CSU | 272 - Karlsruhe-Land | Dafür gestimmt | |
Armand Zorn | SPD | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Katrin Zschau | SPD | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt |
Zum wiederholten Mal wurde im Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz, abgestimmt wenn auch in anderer Form. Hier geht es zur ersten namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf. Zuletzt war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar angenommen worden, doch später durch den Bundesrat vorerst gestoppt worden. Da es sich beim Bürgergeld-Gesetz um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, muss auch die Mehrheit des Bundesrates den Entwurf annehmen. Im Bundesrat hatte die Union, welche die stärkste Kraft des Bundesrates darstellt, gegen den Entwurf gestimmt. Daraufhin trat der Vermittlungsausschuss zusammen. Dieser besteht aus 16 Abgeordneten des Bundestags sowie 16 Bundesratsmitgliedern und hat zur Aufgabe, einen Kompromiss zu erarbeiten. Eine Einigung wurde in Form einer Beschlussempfehlung an den Bundestag übergeben, über welche nun namentlich abgestimmt wurde.
In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein sechsmonatiger Zeitraum als sogenannte "Vertrauenszeit" geplant. Das heißt, dass keine Leistungskürzungen erfolgen können, auch wenn Empfänger:innen nicht alle ihrer Pflichten erbringen. Diese fällt nun weg. Folglich sollen die Sanktionen von Beginn an möglich sein. Es soll Leistungskürzungen von maximal 30% geben. Auch in Bezug auf die Karenzzeit werden die Regelungen für Bezieher:innen strenger. Diese soll um ein Jahr verkürzt werden und damit nur noch ein Jahr dauern. In dieser Zeit wird von einer Prüfung der Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens abgesehen.
Die Höhe des Schonvermögens wird auf 40.000 Euro heruntergesetzt und alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen höchstens 15.000 Euro behalten. Unter dem Schonvermögen, oder auch Freibetrag, versteht man ein Geldvermögen, ein Fahrzeug oder eine Immobilie, die von Bürgergeld-Bezieher:innen nicht direkt aufgebraucht werden müssen. Obwohl eine Person ein bestimmtes Vermögen besitzt, kann diese dann innerhalb der oben erwähnten Karenzzeit Bürgergeld beziehen.
Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).