Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE.128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Oliver VogtOliver VogtCDU/CSU134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Ein Foto des Kandidaten Erik von MalottkiErik von MalottkiSPD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Profilbild Robin WagenerRobin WagenerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN135 - Lippe I Dafür gestimmt
Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.Niklas WagenerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE. Nicht beteiligt
Portrait von Johannes WagnerJohannes WagnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN238 - Coburg Dafür gestimmt
Foto Dr. Carolin WagnerCarolin WagnerSPD233 - Regensburg Dafür gestimmt
Maja Wallstein, dunkelblonder Pferdeschwanz, blaue Augen, lachtMaja WallsteinSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Hannes WalterHannes WalterSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Nicht beteiligt
Portrait von Carmen WeggeCarmen WeggeSPD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dafür gestimmt
Portrait von Melanie WeglingMelanie WeglingSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.