Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Eugen SchmidtEugen SchmidtAfD91 - Rhein-Erft-Kreis I Enthalten
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Enthalten
Portrait von Daniel SchneiderDaniel SchneiderSPD29 - Cuxhaven - Stade II Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU202 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Marlene SchönbergerMarlene SchönbergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchreiderChristian SchreiderSPD207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Felix SchreinerFelix SchreinerCDU/CSU288 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Christina-Johanne SchröderChristina-Johanne SchröderBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Ria SchröderRia SchröderFDP Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Enthalten
Auf diesem Bild ist Anja Schulz zu sehen.Anja SchulzFDP44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Svenja SchulzeSvenja SchulzeSPD129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Armin SchwarzArmin SchwarzCDU/CSU167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.