Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lisa BadumLisa BadumBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Daniel BaldyDaniel BaldySPD205 - Mainz Dafür gestimmt
Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.Felix BanaszakBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN116 - Duisburg II Nicht beteiligt
Portrait von Karl BärKarl BärBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Nezahat BaradariNezahat BaradariSPD149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Nicht beteiligt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE.14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Pressefoto Alexander Bartz MdBAlexander BartzSPD32 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Enthalten
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Canan BayramCanan BayramBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Katharina BeckKatharina BeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Roger BeckampRoger BeckampAfD98 - Rhein-Sieg-Kreis II Enthalten
Portrait Holger BeckerHolger BeckerSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Jens BeeckJens BeeckFDP31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Barbara LenkBarbara BenksteinAfD155 - Meißen Enthalten
Portrait von Lukas BennerLukas BennerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN88 - Aachen II Dafür gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD135 - Lippe I Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.