Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Deborah DüringDeborah DüringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Christian DürrChristian DürrFDP28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Axel EcheverriaAxel EcheverriaSPD139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Leon EckertLeon EckertBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN214 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Ralph EdelhäußerRalph EdelhäußerCDU/CSU246 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Enthalten
Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der HavelSonja EichwedeSPD60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Nicht beteiligtMutterschutz/ Elternzeit
Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.Marcel EmmerichBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Alexander EngelhardAlexander EngelhardCDU/CSU255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Heike EngelhardtHeike EngelhardtSPD294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Martina Englhardt-KopfMartina Englhardt-KopfCDU/CSU234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Thomas ErndlThomas ErndlCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE.250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke EsdarWiebke EsdarSPD132 - Bielefeld - Gütersloh II Nicht beteiligt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD126 - Borken II Enthalten
Portrait von Marcus FaberMarcus FaberFDP66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Hermann FärberHermann FärberCDU/CSU263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert Farlefraktionslos74 - Mansfeld Enthalten
Foto von Ariane FäscherAriane FäscherSPD58 - Oberhavel - Havelland II Nicht beteiligt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Uwe FeilerUwe FeilerCDU/CSU58 - Oberhavel - Havelland II Nicht beteiligt
Peter FelserPeter FelserAfD Enthalten

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.