Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer FahrradtourTill SteffenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang StefingerWolfgang StefingerCDU/CSU218 - München-Ost Dafür gestimmt
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Ralf StegnerRalf StegnerSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Hanna SteinmüllerHanna SteinmüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Nadja SthamerNadja SthamerSPD153 - Leipzig II Nicht beteiligt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Klaus StöberKlaus StöberAfD190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Diana StöckerDiana StöckerCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Konrad Stockmeier FDP MannheimKonrad StockmeierFDP275 - Mannheim Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Nicht beteiligtkrank
Portrait von Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-ZimmermannFDP106 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN185 - Offenbach Dafür gestimmt
Christina Stumpp PortraitChristina StumppCDU/CSU264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Ruppert StüweRuppert StüweSPD79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Kassem Taher SalehKassem Taher SalehBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Jessica TattiJessica TattiDIE LINKE.289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef TebrokeHermann-Josef TebrokeCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Awet TesfaiesusAwet TesfaiesusBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.