AfD-Antrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen

Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag sieht die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Hintergrund sei, dass sich durch die Regelungen die ohnehin schon angespannte Situation der Pflegekräfte weiter verschlechtert hätte.

Der Antrag der AfD Fraktion wurde mit 574 Stimmen aus der Ampel-Koalition, der CDU/CSU und der Linksfraktion abglehnt. 71 Abgeordente, darunter die AfD Fraktion, zwei Fraktionslose sowie ein Abgeordneter der CSU stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
71
Dagegen gestimmt
574
Enthalten
1
Nicht beteiligt
90
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE.128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver VogtOliver VogtCDU/CSU134 - Minden-Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Ein Foto des Kandidaten Erik von MalottkiErik von MalottkiSPD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Nicht beteiligt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.Niklas WagenerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN247 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Profilbild Robin WagenerRobin WagenerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN135 - Lippe I Dagegen gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE. Nicht beteiligt
Foto Dr. Carolin WagnerCarolin WagnerSPD233 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes WagnerJohannes WagnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN238 - Coburg Dagegen gestimmt
Maja Wallstein, dunkelblonder Pferdeschwanz, blaue Augen, lachtMaja WallsteinSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Hannes WalterHannes WalterSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Dagegen gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Nicht beteiligt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Carmen WeggeCarmen WeggeSPD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie WeglingMelanie WeglingSPD184 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Joe WeingartenJoe WeingartenSPD201 - Kreuznach Dagegen gestimmt

Schon bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stimmte AfD-Fraktion gegen den Gesetzentwurf  (Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz). Der jetzt eingebrachte Antrag der Fraktion sieht die Aufhebung des Gesetztes der Bundesregierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor.

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht betrifft Beschäftigte, die unter anderem in Alten- oder Pflegeheimen arbeiten. Diese waren dazu verpflichtet, bis zum 15. März 2022 einen Nachweis zu erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wenn weder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis, noch ein Attest vorliegt, kann der Zutritt und die Beschäftigung in betroffene Einrichtungen untersagt werden. Beim Verdacht auf gefälschte Nachweise kann das Gesundheitsamt Ermittlungen aufnehmen.

Die Fraktion begründet den Antrag zur Aufhebung des geltenen Gesetzes damit, dass die von der Bundesregierung geforderte Impfquote beim Klinikpersonal bereits bei der Einführung des Gesetzes erreicht worden sei. Auch seien die Daten der Bundesregierung in Augen der AfD-Fraktion nicht valide genug, um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu rechtfertigen.

Des Weiteren bemängelt die Fraktion, dass die ohnehin schon prekäre Situation der Pflegekräfte durch eine weitere Ausdünnung noch weiter verschlechtert werde. Auch die Gesundheitsämter seien durch die Mehrbelastung der Einzelfallprüfung an ihre Belastungsgrenze gelangt, so die Kritik.

Der AfD-Politiker Martin Sichert wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Pflegekräfte und auch die Gesellschaft zu spalten. Weiterhin betont er, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine massive Belastung für den Pflegesektor bedeute.

Eine ausführliche Debatte zu dem Thema gab es bereits bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier können Sie die namentliche Abstimmung und die dazugehörige Debatte auf unserer Seite nachlesen.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 574 Stimmen aus den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der CDU/CSU und der Linksfraktion abgelehnt. 71 Abgeordnete, darunter die AfD-Fraktion, zwei Fraktionslose und ein CSU-Abgeordneter stimmten für den Antrag.

Anmerkung der Redaktion:

Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Da die Ampel-Koalition im Ausschuss eine Mehrheit hat, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD, FDP und Grüne, Linke sowie große Teile der Unionsfraktion hätten für den Antrag der AfD-Fraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."