Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Bernd Riexinger | DIE LINKE. | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt | |
Frank Rinck | AfD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Lars Rohwer | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Roloff | SPD | 219 - München-Süd | Dagegen gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Nicht beteiligt | |
Jessica Rosenthal | SPD | 96 - Bonn | Dagegen gestimmt | |
Tabea Rößner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Dagegen gestimmt | |
Claudia Roth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Manuela Rottmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dagegen gestimmt | |
Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 112 - Kleve | Dagegen gestimmt | |
Thomas Röwekamp | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Erwin Rüddel | CDU/CSU | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Rudolph | SPD | 199 - Koblenz | Dagegen gestimmt | |
Tina Rudolph | SPD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Corinna Rüffer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Bernd Rützel | SPD | 249 - Main-Spessart | Dagegen gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Nicht beteiligt | |
Thomas Sattelberger | FDP | 219 - München-Süd | Dagegen gestimmt |
Schon bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stimmte AfD-Fraktion gegen den Gesetzentwurf (Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz). Der jetzt eingebrachte Antrag der Fraktion sieht die Aufhebung des Gesetztes der Bundesregierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor.
Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht betrifft Beschäftigte, die unter anderem in Alten- oder Pflegeheimen arbeiten. Diese waren dazu verpflichtet, bis zum 15. März 2022 einen Nachweis zu erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wenn weder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis, noch ein Attest vorliegt, kann der Zutritt und die Beschäftigung in betroffene Einrichtungen untersagt werden. Beim Verdacht auf gefälschte Nachweise kann das Gesundheitsamt Ermittlungen aufnehmen.
Die Fraktion begründet den Antrag zur Aufhebung des geltenen Gesetzes damit, dass die von der Bundesregierung geforderte Impfquote beim Klinikpersonal bereits bei der Einführung des Gesetzes erreicht worden sei. Auch seien die Daten der Bundesregierung in Augen der AfD-Fraktion nicht valide genug, um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu rechtfertigen.
Des Weiteren bemängelt die Fraktion, dass die ohnehin schon prekäre Situation der Pflegekräfte durch eine weitere Ausdünnung noch weiter verschlechtert werde. Auch die Gesundheitsämter seien durch die Mehrbelastung der Einzelfallprüfung an ihre Belastungsgrenze gelangt, so die Kritik.
Der AfD-Politiker Martin Sichert wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Pflegekräfte und auch die Gesellschaft zu spalten. Weiterhin betont er, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine massive Belastung für den Pflegesektor bedeute.
Eine ausführliche Debatte zu dem Thema gab es bereits bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier können Sie die namentliche Abstimmung und die dazugehörige Debatte auf unserer Seite nachlesen.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 574 Stimmen aus den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der CDU/CSU und der Linksfraktion abgelehnt. 71 Abgeordnete, darunter die AfD-Fraktion, zwei Fraktionslose und ein CSU-Abgeordneter stimmten für den Antrag.
Anmerkung der Redaktion:
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Da die Ampel-Koalition im Ausschuss eine Mehrheit hat, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD, FDP und Grüne, Linke sowie große Teile der Unionsfraktion hätten für den Antrag der AfD-Fraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."