Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Ende der epidemischen Lage)

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Der Gesetzentwurf sichert eine rechtliche Grundlage für die coronabedingten Schutzmaßnahmen, auch mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionsloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen.

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Dafür gestimmt
398
Dagegen gestimmt
254
Enthalten
36
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Serap GülerSerap GülerCDU/CSU101 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Ates GürpinarAtes GürpinarDIE LINKE.222 - Rosenheim Enthalten
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE.84 - Berlin-Treptow-Köpenick Enthalten
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HabeckRobert HabeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 - Flensburg – Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HackerThomas HackerFDP237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE.158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Enthalten
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Metin HakverdiMetin HakverdiSPD23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Reginald HankeReginald HankeFDP195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dagegen gestimmt
Portrait von Philipp HartewigPhilipp HartewigFDP161 - Mittelsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Ulrike HarzerUlrike HarzerFDP164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan HeckStefan HeckCDU/CSU171 - Marburg Dagegen gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Peter HeidtPeter HeidtFDP177 - Wetterau I Dafür gestimmt

Der eingebrachte Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. So sollen die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung nicht mehr an eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt sein.

Hintergrund ist das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021. Der Gesetzentwurf soll auch nach Ende der Notlage weiterhin sicherstellen, dass es einen rechtlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gibt. Die Trennung dieser Schutzmaßnahmen von der epidemischen Lage nationaler Tragweite soll die Sicherheit schaffen, schnell und präzise auf das Infektionsgeschehen regieren zu können, ohne dabei alle drei Monate die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängern zu müssen.

Die Änderung hat den Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen auf längere Sicht nicht einschätzbar sei, weil die Lage sich unvorhersehbar verändern könne und man eine einheitliche Regelung brauche. Es könne nicht sein, so die Antragsstellenden, dass die Schutzmaßnahmen von heute von der Beurteilung von vor 3 Monaten abhingen.

Viele der Maßnahmen aus dem zuvor geltenden Infektionsschutzgesetz wurden übernommen und vorerst bis zum 19.03.2022 verlängert. Hierzu zählen unter anderem die Maskenpflicht, die Anordnung eines Abstandsgebotes oder die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen. Ebenfalls enthalten sind verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen und Unternehmen sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten. Auch die Pflege-Sonderregelung soll bis März 2022 verlängert werden. Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld soll ebenfalls bestehen bleiben. Des Weiteren soll eine 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine Homeofficepflicht dort, wo es möglich ist, eingeführt werden. Das Strafmaß bei Fälschungen von Impfausweisen soll außerdem erhöht werden.

Die CDU/CSU Fraktion kritisiert den Entwurf der Ampel-Parteien: "Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht", so deren Abgeordneter Stephan Stracke. Mit dem Gesetz würden die Länder in ihren Möglichkeiten zum Infektionsschutz eingeschränkt. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage würden zudem falsche Signale gesendet, so Stracke.

Marco Buschmann (FDP) hingegen entgegnete, dass mit dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht der Eindruck entstünde, dass die Pandemie vorbei sei. Die Lage bleibe weiterhin ernst.

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt warf der alten Regierung vor, sich nicht ausreichend auf die absehbare Dynamik der Pandemie im Herbst und Winter vorbereitet zu haben. Genauso wie ihre potenziellen Koalitionspartner:innen aus SPD und FDP verteidigt sie die Gesetzesänderung: Das angepasste Gesetz schaffe Rechtsicherheit.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen. 55 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.