Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Mechthild Heil | CDU/CSU | 198 - Ahrweiler | Dagegen gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Frauke Heiligenstadt | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Thomas Heilmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Gabriela Heinrich | SPD | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Linda Heitmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Matthias Helferich | fraktionslos | 143 - Dortmund II | Dagegen gestimmt | |
Mark Helfrich | CDU/CSU | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Katrin Helling-Plahr | FDP | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Hellmich | SPD | 146 - Soest | Dafür gestimmt | |
Kathrin Henneberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Anke Hennig | SPD | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Susanne Hennig-Wellsow | DIE LINKE. | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Enthalten | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Marc Henrichmann | CDU/CSU | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dagegen gestimmt | |
Markus Herbrand | FDP | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Torsten Herbst | FDP | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Bernhard Herrmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nadine Heselhaus | SPD | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Katja Hessel | FDP | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Susanne Hierl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Christian Hirte | CDU/CSU | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt |
Der eingebrachte Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. So sollen die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung nicht mehr an eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt sein.
Hintergrund ist das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021. Der Gesetzentwurf soll auch nach Ende der Notlage weiterhin sicherstellen, dass es einen rechtlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gibt. Die Trennung dieser Schutzmaßnahmen von der epidemischen Lage nationaler Tragweite soll die Sicherheit schaffen, schnell und präzise auf das Infektionsgeschehen regieren zu können, ohne dabei alle drei Monate die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängern zu müssen.
Die Änderung hat den Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen auf längere Sicht nicht einschätzbar sei, weil die Lage sich unvorhersehbar verändern könne und man eine einheitliche Regelung brauche. Es könne nicht sein, so die Antragsstellenden, dass die Schutzmaßnahmen von heute von der Beurteilung von vor 3 Monaten abhingen.
Viele der Maßnahmen aus dem zuvor geltenden Infektionsschutzgesetz wurden übernommen und vorerst bis zum 19.03.2022 verlängert. Hierzu zählen unter anderem die Maskenpflicht, die Anordnung eines Abstandsgebotes oder die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen. Ebenfalls enthalten sind verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen und Unternehmen sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten. Auch die Pflege-Sonderregelung soll bis März 2022 verlängert werden. Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld soll ebenfalls bestehen bleiben. Des Weiteren soll eine 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine Homeofficepflicht dort, wo es möglich ist, eingeführt werden. Das Strafmaß bei Fälschungen von Impfausweisen soll außerdem erhöht werden.
Die CDU/CSU Fraktion kritisiert den Entwurf der Ampel-Parteien: "Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht", so deren Abgeordneter Stephan Stracke. Mit dem Gesetz würden die Länder in ihren Möglichkeiten zum Infektionsschutz eingeschränkt. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage würden zudem falsche Signale gesendet, so Stracke.
Marco Buschmann (FDP) hingegen entgegnete, dass mit dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht der Eindruck entstünde, dass die Pandemie vorbei sei. Die Lage bleibe weiterhin ernst.
Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt warf der alten Regierung vor, sich nicht ausreichend auf die absehbare Dynamik der Pandemie im Herbst und Winter vorbereitet zu haben. Genauso wie ihre potenziellen Koalitionspartner:innen aus SPD und FDP verteidigt sie die Gesetzesänderung: Das angepasste Gesetz schaffe Rechtsicherheit.
Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen. 55 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.