Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Ende der epidemischen Lage)

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Der Gesetzentwurf sichert eine rechtliche Grundlage für die coronabedingten Schutzmaßnahmen, auch mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionsloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen.

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Dafür gestimmt
398
Dagegen gestimmt
254
Enthalten
36
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Porträt Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait Dr. Stefan NackeStefan NackeCDU/CSU129 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Sara NanniSara NanniBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Rasha NasrRasha NasrSPD159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE.20 - Hamburg-Eimsbüttel Enthalten
Portrait von Edgar NaujokEdgar NaujokAfD154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen BlazerIngrid NestleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Ophelia NickOphelia NickBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Brian NickholzBrian NickholzSPD122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg – Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Jörg Nürnberger, MdB, PressefotoJörg NürnbergerSPD239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Lennard OehlLennard OehlSPD180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Moritz OppeltMoritz OppeltCDU/CSU277 - Rhein-Neckar Dagegen gestimmt

Der eingebrachte Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. So sollen die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung nicht mehr an eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt sein.

Hintergrund ist das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021. Der Gesetzentwurf soll auch nach Ende der Notlage weiterhin sicherstellen, dass es einen rechtlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gibt. Die Trennung dieser Schutzmaßnahmen von der epidemischen Lage nationaler Tragweite soll die Sicherheit schaffen, schnell und präzise auf das Infektionsgeschehen regieren zu können, ohne dabei alle drei Monate die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängern zu müssen.

Die Änderung hat den Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen auf längere Sicht nicht einschätzbar sei, weil die Lage sich unvorhersehbar verändern könne und man eine einheitliche Regelung brauche. Es könne nicht sein, so die Antragsstellenden, dass die Schutzmaßnahmen von heute von der Beurteilung von vor 3 Monaten abhingen.

Viele der Maßnahmen aus dem zuvor geltenden Infektionsschutzgesetz wurden übernommen und vorerst bis zum 19.03.2022 verlängert. Hierzu zählen unter anderem die Maskenpflicht, die Anordnung eines Abstandsgebotes oder die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen. Ebenfalls enthalten sind verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen und Unternehmen sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten. Auch die Pflege-Sonderregelung soll bis März 2022 verlängert werden. Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld soll ebenfalls bestehen bleiben. Des Weiteren soll eine 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine Homeofficepflicht dort, wo es möglich ist, eingeführt werden. Das Strafmaß bei Fälschungen von Impfausweisen soll außerdem erhöht werden.

Die CDU/CSU Fraktion kritisiert den Entwurf der Ampel-Parteien: "Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht", so deren Abgeordneter Stephan Stracke. Mit dem Gesetz würden die Länder in ihren Möglichkeiten zum Infektionsschutz eingeschränkt. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage würden zudem falsche Signale gesendet, so Stracke.

Marco Buschmann (FDP) hingegen entgegnete, dass mit dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht der Eindruck entstünde, dass die Pandemie vorbei sei. Die Lage bleibe weiterhin ernst.

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt warf der alten Regierung vor, sich nicht ausreichend auf die absehbare Dynamik der Pandemie im Herbst und Winter vorbereitet zu haben. Genauso wie ihre potenziellen Koalitionspartner:innen aus SPD und FDP verteidigt sie die Gesetzesänderung: Das angepasste Gesetz schaffe Rechtsicherheit.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen. 55 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.