Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Andreas Steier | CDU/CSU | 203 - Trier | Dafür gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Peter Stein | CDU/CSU | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dafür gestimmt | |
Sebastian Steineke | CDU/CSU | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dafür gestimmt | |
Kersten Steinke | DIE LINKE | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Marie-Agnes Strack-Zimmermann | FDP | 106 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Friedrich Straetmanns | DIE LINKE | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dagegen gestimmt | |
Benjamin Strasser | FDP | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Margit Stumpp | DIE GRÜNEN | 270 - Aalen - Heidenheim | Enthalten | |
Katja Suding | FDP | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Jessica Tatti | DIE LINKE | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Claudia Tausend | SPD | 218 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Hermann-Josef Tebroke | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt |
Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine Weiterführung des seit 2008 durch die EU veranlassten Einsatzes von Streitkräften vor den Küsten Somalias, an dem auch die Bundeswehr beteiligt ist. Das Mandat muss jährlich vom Bundestag verlängert werden (ältere Abstimmungen hierzu finden Sie am Ende des Artikels).
Begründet wird der Einsatz unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege und deren zentraler Bedeutung für die EU und ihre Mitglieder. So sei das Seegebiet am Horn von Afrika Verbindungsglied und Haupthandelsroute zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien und damit für die Versorgungssicherheit Deutschlands und der EU "elementar und von grundlegender sicherheitspolitischer Relevanz". Auch aufgrund dessen sei die Region anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Des Weiteren trage die "zum Teil schwache staatliche Struktur in der Region" zu inner- und zwischenstaatlichen Konflikten bei. Der Einsatz soll dazu beitragen, dass die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, im Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthopien durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sichergestellt wird, welches auf die maritimen Transportwege angewiesen ist. Der Einsatz verhindere laut Antrag außerdem Piratenangriffe und sichere den Ausbau demokratischer Prozesse.
Rechtlich erfolgt der Einsatz unter anderem auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982, der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1814 (2018) und dessen Folgeresolutionen, sowie weiterer Beschlüsse des Rates der EU zuletzt 2018/2007/GASP. Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegen-seitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Eine Beteiligung an der ATALANTA-Mission sei nur möglich, solange eine entsprechende Ermächtigung durch das Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Beschluss des Rates der EU vorläge, längstens jedoch bis zum 30. April 2022. Eingesetzt werden insgesamt bis zu 300 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich insgesamt rund 21,4 Millionen Euro.
Zu den Aufgaben der Soldat:innen gehört der Schutz für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gecharteten Schiffe und das Bereitstellen bewaffneter Kräfte an Bord dieser Schiffe. Der Schutz ziviler Schiffe im Einsatzgebiet und die Überwachung der Gebiete nach Gefahren für maritime Tätigkeiten, sowie das Angreifen, Ingewahrsamnehmen und Überstellen von Personen die im Verdacht stünden, Piraterie oder seeräuberische Handlungen zu begehen, begehen zu wollen oder begangen zu haben, gehört ebenfalls zum Auftrag der Soldat:innen.
Sobald die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung verfügbar sind, können Sie diese hier einsehen.
Frühere Mandatsverlängerungen:
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) 2020/2021
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) 2019/2020
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) 2018/2019