Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Nicht beteiligt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Nicht beteiligt | ||
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dagegen gestimmt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Nicht beteiligt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Albert Weiler | CDU/CSU | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 241 - Ansbach | Dagegen gestimmt |
Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Länder eine Anweisungsbefugnis hinsichtlich der Grundsteuer erteilt bekommen. Den Ländern wird es damit ermöglicht, eine Alternative zum Modell des Bundes mit eigenen Regelungen zu beschließen. Durch die Neuerung können Kommunen individuelle Hebesätze für Hausbesitzer und Mieter festlegen.
Anlass für den Entwurf ist ein Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Grundlage hierfür war, dass die Werte im Westen aus dem Jahr 1964 stammen und im Osten sogar aus den 1930er-Jahren.
Eine Änderung des Grundgesetzes musste hierzu in Artikel 72 Absatz 3 erfolgen. Hier wird dem Absatz 3 der 7. Punkt "die Grundsteuer." Hinzugefügt. Dieser lautet nun nach der Änderung: "Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: (...) 7. Die Grundsteuer". Zusätzlich wurde dem Artikel 105 Absatz 2 der folgende Satz vorangestellt: "Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer". Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass der Bund zusätzlich auch ein Gesetzgebungsrecht hat, in diesem Fall über die Grundsteuer: Sollte der Bund von diesem Recht Gebrauch machen, entfiele die Kompetenz der Länder in diesem Bereich. Außerdem wurde mit einem Zusatz zu Artikel 125b Absatz 3 festgelegt, dass das "abweichende Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" angewandt werden darf.
Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen benötigen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme von Sören Pellmann aus der Linksfraktion erreicht wurde. Alle anwesenden AfD-Abgeordneten sowie die meisten der anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es von einigen Abgeordneten der Linksfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sowie von Johannes Röring (CDU/CSU) und dem fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow.
Antrag der Linksfraktion
Eine zusätzliche Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das Anliegen des Bundesverfassungsgericht zu befolgen und zusätzlich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter:innen in der Betriebskostenverodnung zu streichen. Diese wurde mit Gegenstimmen der Regierungsfraktionen sowie FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.
Anmerkung der Redaktion: Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka legte am 17.10.2019 Tag sein Mandat nieder. Daher haben an der heutigen Abstimmung lediglich 708 Mitglieder teilgenommen.