Mehr Länderkompetenz bezüglich der Grundsteuer

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen räumt den Ländern die Befugnis zu abweichenden landesrechtlichen Regelungen bezüglich der Grundsteuer ein. Hierfür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Mit Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP- und Grünen-Fraktion wurde der Antrag angenommen. Der Großteil der Linksfraktion sowie die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
495
Dagegen gestimmt
139
Enthalten
10
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Nicht beteiligt
PressefotoHans-Jürgen ThiesCDU/CSU146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Dietlind TiemannDietlind TiemannCDU/CSU60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dafür gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE209 - Kaiserslautern Enthalten
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Nicht beteiligt
Portrait von Oswin VeithOswin VeithCDU/CSU177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dafür gestimmt

Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Länder eine Anweisungsbefugnis hinsichtlich der Grundsteuer erteilt bekommen. Den Ländern wird es damit ermöglicht, eine Alternative zum Modell des Bundes mit eigenen Regelungen zu beschließen. Durch die Neuerung können Kommunen individuelle Hebesätze für Hausbesitzer und Mieter festlegen.

Anlass für den Entwurf ist ein Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Grundlage hierfür war, dass die Werte im Westen aus dem Jahr 1964  stammen und im Osten sogar aus den 1930er-Jahren.

Eine Änderung des Grundgesetzes musste hierzu in Artikel 72 Absatz 3 erfolgen. Hier wird dem Absatz 3 der 7. Punkt "die Grundsteuer." Hinzugefügt. Dieser lautet nun nach der Änderung: "Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: (...) 7. Die Grundsteuer". Zusätzlich wurde dem Artikel 105 Absatz 2 der folgende Satz vorangestellt: "Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer". Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass der Bund zusätzlich auch ein Gesetzgebungsrecht hat, in diesem Fall über die Grundsteuer: Sollte der Bund von diesem Recht Gebrauch machen, entfiele die Kompetenz der Länder in diesem Bereich. Außerdem wurde mit einem Zusatz zu Artikel 125b Absatz 3 festgelegt, dass das "abweichende Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" angewandt werden darf.

Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen benötigen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme von Sören Pellmann aus der Linksfraktion erreicht wurde. Alle anwesenden AfD-Abgeordneten sowie die meisten der anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es von einigen Abgeordneten der Linksfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sowie von Johannes Röring (CDU/CSU) und dem fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow.


Antrag der Linksfraktion

Eine zusätzliche Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das Anliegen des Bundesverfassungsgericht zu befolgen und zusätzlich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter:innen in der Betriebskostenverodnung zu streichen. Diese wurde mit Gegenstimmen der Regierungsfraktionen sowie FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.


Anmerkung der Redaktion: Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka legte am 17.10.2019 Tag sein Mandat nieder. Daher haben an der heutigen Abstimmung lediglich 708 Mitglieder teilgenommen.