Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Bettina Müller | SPD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Roman Müller-Böhm | FDP | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dagegen gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Nicht beteiligt | |
Volker Münz | AfD | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt | |
Andrea Nahles | SPD | 198 - Ahrweiler | Nicht beteiligt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Nicht beteiligt | |
Christoph Neumann | AfD | 152 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Martin Neumann | FDP | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Dagegen gestimmt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Nicht beteiligt | |
Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Nicht beteiligt | |
Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Oehme | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt |
Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag fest, dass multinationale Konzerne ihre Gewinne über Ländergrenzen verschieben und ihre Steuerlast drücken würden. Gegenüber kleinen Unternehmen, die nur in einem Land tätig sind, erzielten multinational agierende Konzerne somit Steuervorteile.
Um diese Gewinnverkürzung leichter erkennbar zu machen, wurde im Jahr 2016 in der Europäischen Union die Pflicht zur länderbezogenen Berichterstattung von multinationalen Konzernen gegenüber Finanzbehörden beschlossen. Laut Linksfraktion stocken seitdem allerdings die Verhandlungen über diese öffentliche Berichterstattungspflicht beim Rat der EU, was auch der Bundesregierung zuzuschreiben sei, da diese sich bisher nicht für eine Veröffentlichung dieser Kennzahlen (auch genannt public Country-by-Country Reporting "public CBCR") eingesetzt habe.
Die antragstellende Fraktion stellt außerdem fest, dass
ein einheitliches Regelwerk zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung die unternehmerische Verantwortung stärken, Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft schaffen, Datenqualität verbessern und Interessenvertretern eine klare Einsicht in die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens gewähren würde.
Mit dem Antrag der Linksfraktion wird die Bundesregierung deshalb aufgefordert, sich in den Verhandlungen des Rates der EU ausdrücklich für die Einführung einer umfassenden öffentlichen länderspezifischen Berichterstattungspflicht von multinationalen Konzernen einzusetzen.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, der AfD-Fraktion sowie der FDP-Fraktion wurde der Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt. Für den Antrag sprachen sich die Linksfraktion und die Fraktion B90/Grüne aus, auch zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion, Udo Hemmelgarn und Martin Hohmann, stimmten dafür.
Fabio De Masi (DIE LINKE) meint, dass der Apple-Konzern im Jahr 2014 einen Steuersatz von 0,005 Prozent auf seine Gewinne in der EU zahlte. Dies sei umgerechnet 50 Euro Steuern für jede Million Gewinn.
Weiterführende Artikel:
- "Europa und die Steuerflucht: Warum multinationale Konzerne wenig Steuern zahlen" (deutschlandfunk.de)
- "Konzerne in der EU: Don Quijote gegen die Steuerflucht" (tagesschau.de)
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungsfraktionen im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, die Regierungsfraktionen hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der Linksfraktion.