Gesetzesentwurf der AfD zum Familiennachzug

Der Gesetzesentwurf der AfD zum Familiennachzug subsidiär geschützter Personen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke und FDP abgelehnt.

Zu dem Thema Familiennachzug gab es ebenfalls Gesetzesentwürfe von CDU/CSU, LINKENFDP und GRÜNEN. Neben diesem Gesetzesentwurf der AfD wurde auch über die der Fraktion DIE LINKE und der CDU/CSU namentlich abgestimmt.

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Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
583
Enthalten
2
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dagegen gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD198 - Ahrweiler Dagegen gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen BlazerIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Nicht beteiligt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas NickAndreas NickCDU/CSU204 - Montabaur Dagegen gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Ulli NissenUlli NissenSPD183 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Nicht beteiligt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU255 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt

In ihrem Gesetzesentwurf fordert die AfD die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Personen. Grund für die Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist, dass am 31. März die Frist für die Aussetzung des Familiennachzuges subsidiär geschützter Menschen verstreicht und keine gesetzliche Regelung für die Zeit ab dem 1. April 2018 vorliegt. Laut AfD sei die Lösung dieses Problems die komplette Abschaffung des Familiennachzuges für Angehörige subsidiär geschützter Personen. Integrationspolitisch sei ein solcher Familiennachzug dahingehend nicht klug, da es sich um Menschen handele, die sich nur temporär in Deutschland aufhielten. Außerdem solle man sich auf die Rückführungen konzentrieren, die jedoch erschwert würden, wenn man es den Menschen ermöglicht, die eigenen Familien nach Deutschland zu holen.

Die Debatte, welche um dieses Thema geführt wird, dreht sich im Kern um den Gesetzesentwurf der CDU/CSU Fraktion, der ebenfalls zur Abstimmung stand.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sah in dem Gesetzesentwurf der Union einen gelungenen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD, die einen Familiennachzug fordert, und der Union, die eine unkontrollierte Einwanderung verhindern will. Das Kontingent von bis zu 1.000 Menschen, die über diese Regelung ein Visum bekommen können, entspräche der Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes und ersetze die 1.000 Geflüchteten, die bisher monatlich von Griechenland und Italien nach Deutschland abgegeben werden.

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl begrüßte den Entwurf der Union ebenfalls, da er die Forderungen der SPD auf einen sicheren, geordneten und legalen Weg zur Familienzusammenführung erfüllt. Allerdings müsse in der Zeit bis zum 1. August, wenn die Neuregelung eingeführt wird, die Härtefallregelung überarbeitet werden, damit jährlich mehr als nur 66 Fliehende von dieser Regelung profitieren.

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dietmar Barsch, bezeichnete den Gesetzesentwurf der Union als einen "faulen Kompromiss". Die Familienzusammenführung sei moralische Pflicht und dürfe kein Lotteriespiel sein, wie es das neue Gesetz wäre. Er verwies ebenfalls auf Vertreter der Kirchen, die sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf der Union stellen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Familiennachzug für die Integration und das psychische Wohlbefinden sei. 

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae bezeichnete die Obergrenze als willkürlich. Die Zahl der nachgeholten Familienmitglieder sollte nicht von einer Obergrenze abhängen, sondern sich den ständig ändernden Sicherheitslagen vor Ort anpassen. Außerdem sei eine klare Definition der Härtefallkriterien notwendig.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt kritisierte, dass die SPD schlecht verhandelt habe, denn das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat schaffe den Familiennachzug ab, was nicht konform mit der UN-Kinderrechtskonvention sei.