Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Norbert Barthle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt |
![]() | Matthias Bartke | SPD | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt |
![]() | Sören Bartol | SPD | 171 - Marburg | Dafür gestimmt |
![]() | Dietmar Bartsch | DIE LINKE | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt |
![]() | Bärbel Bas | SPD | 115 - Duisburg I | Nicht beteiligt |
![]() | Nicole Bauer | FDP | 228 - Landshut | Enthalten |
![]() | Bernd Baumann | AfD | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt |
![]() | Margarete Bause | DIE GRÜNEN | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt |
![]() | Danyal Bayaz | DIE GRÜNEN | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Canan Bayram | DIE GRÜNEN | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt |
![]() | Jens Beeck | FDP | 31 - Mittelems | Enthalten |
![]() | Nicola Beer | FDP | 182 - Frankfurt am Main I | Nicht beteiligt |
![]() | Maik Beermann | CDU/CSU | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt |
![]() | Manfred Behrens | CDU/CSU | 67 - Börde - Jerichower Land | Dafür gestimmt |
![]() | Veronika Bellmann | CDU/CSU | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt |
![]() | Sybille Benning | CDU/CSU | 129 - Münster | Dafür gestimmt |
![]() | André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt |
![]() | Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt |
![]() | Melanie Bernstein | CDU/CSU | 6 - Plön - Neumünster | Dafür gestimmt |
![]() | Christoph Bernstiel | CDU/CSU | 72 - Halle | Dafür gestimmt |
![]() | Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE | 6 - Plön - Neumünster | Nicht beteiligt |
![]() | Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt |
![]() | Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt |
![]() | Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt |
![]() | Lothar Binding | SPD | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt |
Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen.
Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.
Da der Bundestag dem Vorschlag zur Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 14.03.2019 zugestimmt hat, wird dieses um die beschriebenen Forderungen der Bundesregierung ergänzt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und der AfD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Abstimmung, Die Linke und Bündnis90/Grüne stimmten dagegen. Die Opposition kritisiert, dass konkrete Maßnahmen für die Einhaltung des Stickstoffoxidgrenzwertes fehlten und das Ziel, Fahrverbote zu verhindern, durch diesen Entwurf nicht erreicht würde.
Oliver Krischer (B90/Grüne) bezeichnet den Gesetzentwurf als einen unverantwortlichen umweltpolitischen Skandal, da die antragstellenden Fraktionen nur an den Grenzwerten rumschrauben würden. Der Entwurf löse kein Problem, sondern schaffe Rechtsunsicherheit. Außerdem beklagt er, dass sich seit einem Jahr nichts geändert hätte und bisher kein Fahrzeug eine Hardwarenachrüstung bekommen habe.
Judith Skudelny (FDP) beklagt in der Debatte, dass der Gesetzentwurf zu diesem Thema mindestens ein Jahr zu spät käme. Sie bemerkt außerdem, dass durch Fahrverbote der Verkehr in Nebenstraßen gedrängt würde, was die Situation nicht verbessern würde.
Karsten Möring (CDU/CSU) besteht darauf, dass 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eine deutliche Belastung für die Umwelt darstellen würden, weshalb dieser Wert als Grenzwert nicht in Frage käme.