Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschränken

Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung legte auch die AfD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema vor.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition und der AfD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Abstimmung, Die Linke und Bündnis90/Grüne stimmten dagegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
458
Dagegen gestimmt
118
Enthalten
72
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt

Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen.

Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.

Da der Bundestag dem Vorschlag zur Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 14.03.2019 zugestimmt hat, wird dieses um die beschriebenen Forderungen der Bundesregierung ergänzt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und der AfD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Abstimmung, Die Linke und Bündnis90/Grüne stimmten dagegen. Die Opposition kritisiert, dass konkrete Maßnahmen für die Einhaltung des Stickstoffoxidgrenzwertes fehlten und das Ziel, Fahrverbote zu verhindern, durch diesen Entwurf nicht erreicht würde.


Oliver Krischer (B90/Grüne) bezeichnet den Gesetzentwurf als einen unverantwortlichen umweltpolitischen Skandal, da die antragstellenden Fraktionen nur an den Grenzwerten rumschrauben würden. Der Entwurf löse kein Problem, sondern schaffe Rechtsunsicherheit. Außerdem beklagt er, dass sich seit einem Jahr nichts geändert hätte und bisher kein Fahrzeug eine Hardwarenachrüstung bekommen habe.

Judith Skudelny (FDP) beklagt in der Debatte, dass der Gesetzentwurf zu diesem Thema mindestens ein Jahr zu spät käme. Sie bemerkt außerdem, dass durch Fahrverbote der Verkehr in Nebenstraßen gedrängt würde, was die Situation nicht verbessern würde.

Karsten Möring (CDU/CSU) besteht darauf, dass 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eine deutliche Belastung für die Umwelt darstellen würden, weshalb dieser Wert als Grenzwert nicht in Frage käme.