Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Verena Hartmann | AfD | Nicht beteiligt | ||
Roland Hartwig | AfD | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Britta Haßelmann | DIE GRÜNEN | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dagegen gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Jochen Haug | AfD | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Mark Hauptmann | CDU/CSU | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Martin Hebner | AfD | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dafür gestimmt | |
Dirk Heidenblut | SPD | 119 - Essen II | Dafür gestimmt | |
Matthias Heider | CDU/CSU | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Mechthild Heil | CDU/CSU | 198 - Ahrweiler | Dafür gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Thomas Heilmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Frank Heinrich | CDU/CSU | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Gabriela Heinrich | SPD | 244 - Nürnberg-Nord | Nicht beteiligt | |
Marcus Held | SPD | 206 - Worms | Nicht beteiligt | |
Mark Helfrich | CDU/CSU | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Katrin Helling-Plahr | FDP | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Enthalten | |
Wolfgang Hellmich | SPD | 146 - Soest | Nicht beteiligt | |
Udo Hemmelgarn | AfD | 131 - Gütersloh I | Dafür gestimmt | |
Barbara Hendricks | SPD | 112 - Kleve | Dafür gestimmt | |
Rudolf Henke | CDU/CSU | 87 - Aachen I | Dafür gestimmt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Marc Henrichmann | CDU/CSU | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Markus Herbrand | FDP | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Enthalten | |
Torsten Herbst | FDP | 156 - Bautzen I | Enthalten |
Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen.
Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.
Da der Bundestag dem Vorschlag zur Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 14.03.2019 zugestimmt hat, wird dieses um die beschriebenen Forderungen der Bundesregierung ergänzt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und der AfD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Abstimmung, Die Linke und Bündnis90/Grüne stimmten dagegen. Die Opposition kritisiert, dass konkrete Maßnahmen für die Einhaltung des Stickstoffoxidgrenzwertes fehlten und das Ziel, Fahrverbote zu verhindern, durch diesen Entwurf nicht erreicht würde.
Oliver Krischer (B90/Grüne) bezeichnet den Gesetzentwurf als einen unverantwortlichen umweltpolitischen Skandal, da die antragstellenden Fraktionen nur an den Grenzwerten rumschrauben würden. Der Entwurf löse kein Problem, sondern schaffe Rechtsunsicherheit. Außerdem beklagt er, dass sich seit einem Jahr nichts geändert hätte und bisher kein Fahrzeug eine Hardwarenachrüstung bekommen habe.
Judith Skudelny (FDP) beklagt in der Debatte, dass der Gesetzentwurf zu diesem Thema mindestens ein Jahr zu spät käme. Sie bemerkt außerdem, dass durch Fahrverbote der Verkehr in Nebenstraßen gedrängt würde, was die Situation nicht verbessern würde.
Karsten Möring (CDU/CSU) besteht darauf, dass 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eine deutliche Belastung für die Umwelt darstellen würden, weshalb dieser Wert als Grenzwert nicht in Frage käme.