Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Christoph Ploß | CDU/CSU | 21 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Paul Podolay | AfD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Pohl | AfD | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dafür gestimmt | |
Filiz Polat | DIE GRÜNEN | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Eckhard Pols | CDU/CSU | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt | |
Sabine Poschmann | SPD | 143 - Dortmund II | Dagegen gestimmt | |
Achim Post | SPD | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Florian Post | SPD | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Florian Pronold | SPD | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Sascha Raabe | SPD | 180 - Hanau | Nicht beteiligt | |
Martin Rabanus | SPD | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dagegen gestimmt | |
Alexander Radwan | CDU/CSU | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dagegen gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Dagegen gestimmt | |
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Martin Reichardt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Hagen Reinhold | FDP | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Remmers | DIE LINKE | 123 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt | |
Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Martina Renner | DIE LINKE | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Roman Reusch | AfD | Dafür gestimmt | ||
Bernd Reuther | FDP | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt |
Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen. Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.
In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, klinische sowie toxikologische Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege. Die AfD-Fraktion stimmt der Bundesregierung in dem Punkt zu, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden soll, weil lokale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge nicht erforderlich seien.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.
- spiegel.de: Grenzwerte für Dieselabgase - Regierung lässt Schadstoff-Studien prüfen
- sueddeutsche.de: Abgasskandal
"Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungskoalitions sowie Grüne, Linke und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD sowie Grüne, Linke und FDP hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."