Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einschränken (Antrag der AfD-Fraktion)

Die Bundesregierung legte Anfang Dezember 2018 einen Gesetzentwurf vor, durch den bestimmt werden soll, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sind.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung legte auch die AfD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema vor, über den am 14.03.2019 namentlich abgestimmt wird. In dem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, weitere Studien in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.

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Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
561
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU202 - Bitburg Dagegen gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Eva-Maria SchreiberEva-Maria SchreiberDIE LINKE221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Felix SchreinerFelix SchreinerCDU/CSU288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dagegen gestimmt
Portrait von Manja SchüleManja SchüleSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula SchulteUrsula SchulteSPD126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Jimmy SchulzJimmy SchulzFDP221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheDIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter SchulzeKlaus-Peter SchulzeCDU/CSU64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dagegen gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten SchweigerTorsten SchweigerCDU/CSU74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias Seestern-PaulyMatthias Seestern-PaulyFDP38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt

Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen. Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.

In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, klinische sowie toxikologische Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege. Die AfD-Fraktion stimmt der Bundesregierung in dem Punkt zu, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden soll, weil lokale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge nicht erforderlich seien.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.



"Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungskoalitions sowie Grüne, Linke und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD sowie Grüne, Linke und FDP hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."