Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Claudia Müller | DIE GRÜNEN | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Roman Müller-Böhm | FDP | 117 - Oberhausen - Wesel III | Nicht beteiligt | |
Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Dagegen gestimmt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dagegen gestimmt | |
Volker Münz | AfD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt | |
Andrea Nahles | SPD | 198 - Ahrweiler | Nicht beteiligt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Nicht beteiligt | |
Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Martin Neumann | FDP | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Christoph Neumann | AfD | 152 - Leipzig I | Dafür gestimmt | |
Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Nicht beteiligt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Ulli Nissen | SPD | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt | |
Thomas Nord | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dagegen gestimmt | |
Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Oehme | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt |
Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen. Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.
In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung unter anderem auf, klinische sowie toxikologische Studien zur Wirkung von Stickstoffdioxid in Auftrag zu geben, um den aus den EU-Richtlinien übernommenen Luftqualitätsgrenzwert zu überprüfen und in diesem Zusammenhang auch die europäische Luftqualitätsrichtlinie auszusetzen, bis ein entsprechendes toxikologisches Gutachten vorliege. Die AfD-Fraktion stimmt der Bundesregierung in dem Punkt zu, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden soll, weil lokale Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge nicht erforderlich seien.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt.
- spiegel.de: Grenzwerte für Dieselabgase - Regierung lässt Schadstoff-Studien prüfen
- sueddeutsche.de: Abgasskandal
"Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD-Fraktion eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der AfD-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungskoalitions sowie Grüne, Linke und FDP im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD sowie Grüne, Linke und FDP hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Antrag der AfD-Fraktion."