COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

Namentlich abgestimmt wurde über Artikel 6 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. In einer Beschlussempfehlung hatte der Rechtsausschuss Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung sollen zukünftig auch die Landesregierungen ermächtigt werden, Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Virus vorlegen können, vorzunehmen.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Dagegen gestimmt
Roman Müller-BöhmRoman Müller-BöhmFDP117 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Frank Müller-RosentrittFrank Müller-RosentrittFDP162 - Chemnitz Enthalten
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Christian NattererChristian NattererCDU/CSU Dafür gestimmt
Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen BlazerIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann MdBMartin NeumannFDP65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Enthalten
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas NickAndreas NickCDU/CSU204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Ulli NissenUlli NissenSPD183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des ReichstagsgebäudesMatthias NölkeFDP168 - Kassel Enthalten
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Kristina NordtKristina NordtCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg Nüßleinfraktionslos255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.