COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

Namentlich abgestimmt wurde über Artikel 6 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. In einer Beschlussempfehlung hatte der Rechtsausschuss Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung sollen zukünftig auch die Landesregierungen ermächtigt werden, Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Virus vorlegen können, vorzunehmen.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Nicht beteiligt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU201 - Kreuznach Nicht beteiligt
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Helge LindhHelge LindhSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Christian LindnerChristian LindnerFDP100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP267 - Heilbronn Nicht beteiligt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dafür gestimmt
Bundestagskandidat Bernhard LoosBernhard LoosCDU/CSU217 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Dafür gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU222 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Saskia LudwigSaskia LudwigCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Kirsten LühmannKirsten LühmannSPD44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Enthalten
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.