Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Matthias Gastel | DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Enthalten | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Nicht beteiligt | |
Kai Gehring | DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Axel Gehrke | AfD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Nicht beteiligt | |
Stefan Gelbhaar | DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dagegen gestimmt | |
Alois Gerig | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Nicht beteiligt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Enthalten | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dagegen gestimmt | |
Franziska Gminder | AfD | Enthalten | ||
Eckhard Gnodtke | CDU/CSU | 66 - Altmark | Nicht beteiligt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Nicht beteiligt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Michael Groß | SPD | 122 - Recklinghausen II | Nicht beteiligt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Nicht beteiligt |
Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.
Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.
Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34 aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.
Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.