Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Nicht beteiligt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Dafür gestimmt | ||
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Nicht beteiligt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Nicht beteiligt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Nicht beteiligt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dagegen gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Nicht beteiligt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Dagegen gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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