Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Albert Weiler | CDU/CSU | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 241 - Ansbach | Nicht beteiligt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Nicht beteiligt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Nicht beteiligt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Marian Wendt | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Katrin Werner | DIE LINKE | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Nicole Westig | FDP | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Harald Weyel | AfD | Dafür gestimmt | ||
Kai Whittaker | CDU/CSU | 273 - Rastatt | Dagegen gestimmt | |
Annette Widmann-Mauz | CDU/CSU | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Wiehle | AfD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Dirk Wiese | SPD | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Bettina Wiesmann | CDU/CSU | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Heiko Wildberg | AfD | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Katharina Willkomm | FDP | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Christian Wirth | AfD | Dafür gestimmt | ||
Uwe Witt | AfD | Nicht beteiligt | ||
Oliver Wittke | CDU/CSU | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Gülistan Yüksel | SPD | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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