
(...) Ich kann gut verstehen, dass sie eine mögliche Privatisierung von Autobahn- und Bundesfernstraßenabschnitten fürchten und sehe es wie Sie, dass dies nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Die traurige Wahrheit ist leider: Eine mögliche Privatisierung wird durch die neue Bund-Länder Einigung nicht ausgeschlossen. Es gibt weiterhin Hintertüren, die diese nicht ausschließen. (...)

(...) Wir Grüne fordern stattdessen, im Grundgesetz festzuschreiben, dass die Verwaltung der Bundesautobahnen nur in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Gesellschaft privaten Rechts, bei der ein unbeschränkter Einfluss des Bundes auf die Aufgabenerfüllung sichergestellt ist, erfolgen kann. Sie muss im unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen, wobei eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater ausgeschlossen sein muss. Auch die Einbeziehung Privater in die Aufgabenwahrnehmung wollen wir als unzulässig festschreiben. (...)

(...) Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch kurz auf die Bundesfernstraßengesellschaft einzugehen, auf die Sie in mehreren Fragen Bezug nehmen. Es ist richtig, dass in öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag die Gefahr einer Privatisierung von Bundesfernstraßen im Regierungsentwurf der Gesetze diskutiert wurde. Daraufhin haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD entsprechende Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. (...)

(...) Eine Privatisierung des Autobahnnetzes steht überhaupt nicht zur Debatte. Die geplante Autobahngesellschaft soll unter Parlamentsvorbehalt bleiben. (...)

(...) auch ich bin gegen die Privatisierung der Autobahnen. (...) Sie in eine privatrechtliche Gesellschaft zu überführen und die Privatisierung zu ermöglichen, stellt aus meiner Sicht eine Enteignung der Allgemeinheit dar. (...)

(...) Mai zur geplanten „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ und den damit verbundenen Änderungen des Grundgesetzes. (...) Regelungen zur „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die zukünftig für den Bund die Planung, den Bau und den Erhalt der Autobahnen übernehmen soll, finden sich in beiden Gesetzentwürfen. (...) Auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurden in den Sitzungswochen des Bundestages im März insgesamt sechs mehrstündige öffentliche Anhörungen durchgeführt, eine davon hatte nur die „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ zum Thema. (...) Aus meiner Sicht besteht zudem die Gefahr, dass die rasche Gründung der „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ zu Problemen führen wird und die Handlungsfähigkeit der neuen Infrastrukturgesellschaft in den ersten beiden Jahre nicht garantiert ist. (...)