Frage an Franziska Brantner von Herbert K. bezüglich Verkehr
Hallo Frau Dr. Brantner,
warum will man in einem "Eilverfahren" die größte Grundgesetzänderung seit über 10 Jahren binnen 48 Stunden "durchpeitschen"?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass hier vollendete Tatsachen vor einer ausführlichen Diskussion in den anstehenden Parteitagen geschaffen werden soll?
Wie wollen Sie Schattenhaushalte zur Umgehung der Verschuldungssgrenzen ausschließen?
Wie beurteilen Sie die Formulierung der neuen Artikel. Ist dadurch eine Privatisierung von Autobahn- und Bundesfernstraßenabschnitten wirklich ausgeschlossen?
Kann man darauf vertrauen, dass die Privatisierung nicht zur Finanzierung zu überhöhten Kosten zu Gunsten von Banken + Versicherungen usw. zu Lasten des Steuerzahlers führt?
Glauben Sie wirklich, dass die Mehrheit der Bürger*innen eine Privatisierung von Bundesfernstraßen, KiTas und Scnhulen möchte? Wird hier nicht die Demokratie parteipolitischem Taktieren geopfert?
Führt die Privatisierung nicht zu einer Umverteilung von unten nach oben?
Sehr geehrter Herr Köhler,
zunächst einmal ist es mir wichtig zu betonen, dass unsere Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne einen Änderungsantrag zum Artikel 90 Grundgesetz - also zum Thema Autobahnen - eingebracht hat, dieser jedoch abgelehnt wurde. Bei der Schlussabstimmung zum gesamten Bund-Länder Finanzausgleich mit all seinen Änderungen haben sich die Grünen am 01.06 im Bundestag mehrheitlich enthalten.
Das Abstimmungsverhalten können Sie hier entnehmen:
https://www.bundestag.de/blob/509376/8c941eec47904b1a4011a14de65ec32d/20170601_2-data.pdf
https://www.bundestag.de/blob/509408/00afe8dcdcf6881aeacb0250d0aa4065/20170601_8-data.pdf
Ich kann gut verstehen, dass sie eine mögliche Privatisierung von Autobahn- und Bundesfernstraßenabschnitten fürchten und sehe es wie Sie, dass dies nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Die traurige Wahrheit ist leider: Eine mögliche Privatisierung wird durch die neue Bund-Länder Einigung nicht ausgeschlossen. Es gibt weiterhin Hintertüren, die diese nicht ausschließen. Ein bekanntes Beispiel ist die Aktiengesellschaft. Eine solche Privatisierung haben wir bei der Deutschen Bahn erlebt und wir sehen jeden Tag die Auswirkungen. Es führt zu Intransparenz und wir haben kaum Mitspracherecht, stattdessen stehen Rendite und Kapitalmarktorientierung im Vordergrund. Eine solche Entwicklung wünsche ich mir für unsere Autobahn- und Bundesfernstraßen nicht – daher sollte die Aktiengesellschaft dauerhaft im Grundgesetz ausgeschlossen sein. Wenn es CDU und SPD mit einer Verhinderung der Privatisierung ernst gemeint hätten, hätten sie diese rechtssicher im Grundgesetz ausschließen können – leider haben sie aber unserem entsprechenden Antrag nicht angenommen. Unsere Bundestagsfraktion im Bundestag hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht (siehe unten). Dieser sah Maßnahmen zur Verhinderung der drohenden Privatisierung vor.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.gruene-bundestag.de/themen/mobilitaet/kein-ausverkauf-der-autobahnen-16-05-2017.html
https://www.gruene-bundestag.de/themen/haushalt/chance-vertan-01-06-2017.html
Außerdem finden Sie hier unseren Antrag zur Verhinderung der Privatisierung der Autobahn- und Bundesfernstraßenabschnitte:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/125/1812597.pdf
Herzlichst,
Franziska Brantner