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Karl A. Lamers
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Frage von Herbert K. •

Frage an Karl A. Lamers von Herbert K. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Dr. Lamers,

warum will man in einem "Eilverfahren" die größte Grundgesetzänderung seit über 10 Jahren binnen 48 Stunden "durchpeitschen"?

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass hier vollendete Tatsachen vor einer ausführlichen Diskussion in den anstehenden Parteitagen geschaffen werden soll?

Wie wollen Sie Schattenhaushalte zur Umgehung der Verschuldungssgrenzen ausschließen?

Wie beurteilen Sie die Formulierung der neuen Artikel. Ist dadurch eine Privatisierung von Autobahn- und Bundesfernstraßenabschnitten wirklich ausgeschlossen?

Kann man darauf vertrauen, dass die Privatisierung nicht zur Finanzierung zu überhöhten Kosten zu Gunsten von Banken + Versicherungen usw. zu Lasten des Steuerzahlers führt?

Glauben Sie wirklich, dass die Mehrheit der Bürger*innen eine Privatisierung von Bundesfernstraßen, KiTas und Scnhulen möchte? Wird hier nicht die Demokratie parteipolitischem Taktieren geopfert?

Führt die Privatisierung nicht zu einer Umverteilung von unten nach oben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 1. Juni zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu zu regeln. Dies ist notwendig, da zum 31.12.2019 der Solidarpakt II ausläuft und damit die ostdeutschen Bundesländer ab 2020 deutlich schlechter gestellt würden. Um eine entsprechende Vorlaufzeit zu gewährleisten, war eine entsprechende Neuregelung in dieser Legislaturperiode dringend geboten.

Direkt nach der Bundestagswahl wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen Vertreter des Bundes und der Länder unterschiedliche Aspekte der Finanzzuweisungen diskutiert haben. Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppen wurden dann mehrere Gesetzesentwürfe erarbeitet, die im Bundeskabinett, im Bundestag sowie im Bundesrat diskutiert wurden.

Alle verfassungsrechtlich relevanten Institutionen wurden in das Verfahren involviert. Der Deutsche Bundestag beispielsweise mahnte gegenüber dem Kabinettsbeschluss zahlreiche Änderungen, gerade im Hinblick auf die Bundesfernstraßengesellschaft, an. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meine Antwort auf die Frage des Herrn Roß vom 16. März.

Angesichts des Umstandes, dass bereits vor dieser Legislaturperiode erste Diskussionen zur Neuregelung geführt wurden und das Verfahren nun nach vier Jahren abgeschlossen werden konnte, kann man nicht von einer übereilten Entscheidung sprechen. Der Zeitpunkt der Verabschiedung im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat hatte denn auch weniger mit den Parteitagen als mit dem Prinzip der Diskontinuität, der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie der Benachrichtigung entsprechender Gremien auf nationaler und internationaler Ebene zu tun.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch kurz auf die Bundesfernstraßengesellschaft einzugehen, auf die Sie in mehreren Fragen Bezug nehmen. Es ist richtig, dass in öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag die Gefahr einer Privatisierung von Bundesfernstraßen im Regierungsentwurf der Gesetze diskutiert wurde. Daraufhin haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD entsprechende Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. So heißt es im nun verabschiedeten Gesetz: „Die Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Übertragung von Schulden des Bundes oder von Dritten auf die Gesellschaft erfolgt nicht.“

Mit dieser Klarstellung haben wir Privatisierungen im Bereich der Bundesstraßen sowie Autobahnen verhindert und dies auch in Artikel 90, Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen die Sorge vor einer Privatisierung des Bundesfernstraßennetzes nehmen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. h. c. Dr. Karl A. Lamers