
(...) Das unveräußerliche Eigentum des Bundes am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts ist gesetzlich festgeschrieben, d.h. das Eigentum liegt dann vollständig beim Bund und ist unveräußerlich. (...)

(...) Durch die verabschiedete Novelle heißt es fortan in §90 Abs. 1 des Grundgesetztes: „Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“ Vieles, was bislang rechtlich möglich gewesen wäre an Einbeziehung privater Betreiber und institutionellen Investoren ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen. (...)

(...) Diese differenziert kritische Sicht auf ÖPP – Projekte steht nicht im Widerspruch zur einleitenden Aussage in meinem Schreiben. Private dürfen kein Eigentum an unserer Verkehrsinfrastruktur erwerben, das heißt, sie dürfen sich nicht an der Infrastrukturgesellschaft beteiligen. (...)

(...) Ich habe in den letzten Tagen viele Zuschriften mit ähnlichen Fragen zu diesem Thema erhalten. Die Kritik kann ich gut nachvollziehen und ich erkläre Ihnen gern mein Abstimmungsverhalten. (...)

Sehr geehrter Herr Wünschel,

Sehr geehrter Herr Schultz,